mir ist ein kleiner Engländer mit neuem Kurzgutachten, neuem H Kennzeichen usw. angeboten worden.
Was mich verwundert ist der Hinweis im Gutachten, Fahrgestellnr. nicht nachvollziehbar. Der Flitzer ist Bj. 60.
Kann es hier trotz H- Abnahme zu Problemen bei der Zulassung kommen.
Danke