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Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 22. Okt 2014, 11:11
von Andreas_zet
Die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" bewirkt, dass auch bei Kurzzeitkennzeichen AU und TÜV fällig ist.
Was das bedeutet ist bestimmt jedem klar.
Man kann eine Petition zu diesem Thema online unterschreiben.
https://www.openpetition.de/petition/on ... uev-und-au

Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 23. Okt 2014, 16:04
von Rorei
Wie soll das den funktionieren wenn ich nur mit den Schildern zum Autokauf gehe/fahre?
Gruß Roland

Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 23. Okt 2014, 20:10
von Andi
Mußt du halt ein Auto kaufen das Tüv und AU-Bescheinigung hat.
Bedankt euch bei all den Dumpfbacken die die gelbe Nr mißbraucht haben.

Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 24. Okt 2014, 07:23
von jr1500
Zum TÜV darf man ja immerhin noch fahren, steht in dem Entwurf.

Da kann man halt jetzt keine Grotten mehr auf Achse überführen.

Ich sehe das ziemlich relaxed, liegt aber auch möglicherweise daran das ich einen Anhänger habe ... :geeni:

Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 24. Okt 2014, 07:47
von Brüchi
Schwachsinnige Idee.
Somit kann man keine Autos mehr aus GB holen. :flop:
Ausser man hat einen passenden Anhänger.
Aber dann braucht man ja auch keine Kurzzeitkennzeichen.
:Wuhha: :Harry: :-vh

Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 24. Okt 2014, 08:58
von volvo-boy
Also

Petition zu diesem Thema online unterschreiben

Grüße Daniel

Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 24. Okt 2014, 12:54
von isebjoern
[quote="Brüchi"]Schwachsinnige Idee.
Somit kann man keine Autos mehr aus GB holen. :flop:



Durfte man das überhaupt, ich dachte dieses Kennzeichen war ungültig im Ausland.

Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 24. Okt 2014, 13:16
von Races
Muß mal blöd fragen ... erstes Posting hier ist vom 22. Oktober aber seit 19. September ist es beschlossen & nicht mehr nur geplant :

http://www.motor-talk.de/news/neue-aufl ... 68657.html

Denkt Ihr die nehmen das zurück nur weil es eine Petition gibt ?

Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 24. Okt 2014, 13:19
von Andi
:LLLLOL:

Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 24. Okt 2014, 15:10
von Brüchi
Echter Schwachsinn.
Wie soll man Angaben zu einem Auto machen, wenn man gar nicht weiss welches Auto man z.B. auf einem Treffen /Markt in Gb kaufen möchte? Muss das Auto aus GB dann MOT haben ?

@ isebjörn: Natürlich war das legal. Mit diesen Kennzeichen ist das frisch gekaufte Auto angemeldet /zugelassen und versichert. Die Versicherung in GB läuft nicht wie bei uns auf das KFZ, sondern auf den Besitzer.
Als ich vor ein paar Jahren meine Vitesse aus GB geholt hatte , habe ich Kurzzeitkennzeichen von OCC bestellt. Ich wußte nur den Hersteller und das Modell.Kommentar von denen: sollten Sie dann doch ein anderes KFZ kaufen, einfach die Angaben VOR Fahrtantritt korrigieren.
Der Vorbesitzer der Vitesse machte sich aber die Mühe, seine Versicherung für ein paar Tage auf meinen Namen laufen zu lassen, was normalerweise wohl unmöglich ist. Somit bekam ich ein Schriftstück der engl. Versicherung, dass das KFZ mit den engl. Kennzeichen für 3 Tage auf meinen Namen versichert ist. Somit hätte ich auch ohne deutsche Kurzkennzeichen legal herumfahren dürfen.

Und nun? Wie will man ein Auto auf eigener Achse nach D. überführen, wenn man vor der Reise gar nicht weiss was man da drüben kauft?
Muss ich jetzt also Kurzkennzeichen einer Versicherung aus Österreich oder Belgien anfordern????

Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 24. Okt 2014, 15:58
von Andi
Vieleicht die roten zum ins Ausland zu überführen.

Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU

Verfasst: 7. Dez 2014, 18:14
von micha1
Brüchi hat geschrieben:Schwachsinnige Idee.
Somit kann man keine Autos mehr aus GB holen. :flop:
Ausser man hat einen passenden Anhänger.
Aber dann braucht man ja auch keine Kurzzeitkennzeichen.
:Wuhha: :Harry: :-vh
durfte man eh nicht....die überführung aus dem ausland mit kurzzeitkennzeichen war schon immer illegal.(verbotene Fernzulassung), zwischen einigen anreinerstaaten gabs allerdings ein abkommen mit D wegen akzeptanz. UK gehörte dazu NICHT!!

daher musste in UK ein fahrzeug mittels Grenzversicherung geholt werden. die bekam man beim ADAC gegen vorlage einer engl. briefkopie....dies hat sich nun aber auch geändert:

ADAC südbaden gibt z.b. gar keine grenzversicherung mehr aus. andere ADAC geschäftsstellen geben diese versicherung nur noch aus wenn man nachweiss von MOT und Tax hat....was ja viele UK fahrzeuge beim verkauf nicht mehr haben.

ergo....hänger!!!