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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 15. Okt 2021, 08:31
von jr1500
Sven,

früher war es so das man die Änderungen möglichst zügig eintragen lassen musste.

Heute ist es anscheinend nicht mehr so. Meine letzte Eintragung war Mitte 2020. Wann war Deine letzte?

So, ich habe fertig.

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 15. Okt 2021, 09:23
von marc
Man muss sich sehr genau überlegen was man tut. Ich wollte an meinem B die Goodridge Schläuche eintragen, dachte ja ich hätte eine ABE. ABER, es bedarf der KBA Nummer im Schein. Oder es werden eben so Sachen wie Hubraum, Baujahr, Gewicht und Leistung aus dem Schein mit der ABE verglichen, was bei mir nicht passte. Ich hätte tatsächlich den Schein ändern lassen müssen. Als die Karre irgendwann in D zugelassen wurde gab es eben einen Zahlendreher bei der Eintragung fes Hubraums. Dann kam natürlich auch das Thema Kunifer Bremsleitung auf den Tisch, natürlich nicht von Quick Brake. Ich hatte glücklicherweise nur nachgefragt und mit der Prüfung nicht begonnen, es droht Stilllegung!

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 15. Okt 2021, 09:50
von Rolf
SvenK und jr1500, ihr habt beide recht!

Bei einigen Umbauten reicht es, das Anbaubegutachtungsdokument mitzuführen, und bei anderen müssen die Fahrzeugpapiere geändert werden.

Siehe aktuelles Diagramm von der Website des TÜV Rheinland.


Grüße
Rolf

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 15. Okt 2021, 11:20
von DVD3500
Laut der Grafik müsste mein eine Einzelabnahme für Trunnionless machen (müssen)... oder?

Mir ist immer noch nicht klar, das es bedeutet, dass etwa "eingetragen" wird.
Es klingt als würde es nur helfen weniger Papiere rum zu tragen...

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 15. Okt 2021, 11:33
von jr1500
Trunnionless müssen mit einer Einzelabnahme "legalisiert" werden da es dafür keine Papiere gibt.

Die Chance dafür sehe ich ziemlich gering, da bräuchtest Du Festigkeitsgutachten, eventuell Fahrerprobungen usw.
Kostet wahrscheinlich wenn man es tatsächlich hinbekommt mehrere 10T€.

Generell muss jede Änderung am Fahrzeug belegt werden.

Entweder hat das Teil schon eine A(llgemeine)B(etriebs)E(rlaubnis), dann braucht man es nur fachgerecht dranschrauben.
Oder ein Teilegutachten, dann muss man den Einbau durch eine Prüforganisation prüfen und genehmigen lassen.
Oder es existiert kein Gutachten, dann bedarf es einer Einzelabnahme.
Das hängt dann halt von dem veränderten Teil, den dazugehörigen Dokumentationen, dem Willen des Prüfers sich mit so etwas zu beschäftigen und verschiedenen anderen Faktoren zusammen.

Das Ganze ist eine echte Wissenschaft für sich und ich könnte jetzt hier noch lange weiter schreiben ...

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 15. Okt 2021, 11:51
von marc
Nicht jede Änderung, nur Bauartänderungen. Ausgenommen sind z. B. Betriebsflüssigkeiten und bauartgleiche Verschleißteile. Darüberhinaus wird es aber leider eng. Es droht der Verlust der BE bzw. sie erlischt und, wenn so ein Trunnionless oder sonstwas unfallursächlich ist, es fehlt der Versicherungsschutz.

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 15. Okt 2021, 12:11
von Rolf
DVD3500 hat geschrieben: 15. Okt 2021, 11:20 Mir ist immer noch nicht klar, was es bedeutet, dass etwa "eingetragen" wird.
Es klingt als würde es nur helfen, weniger Papiere rum zu tragen...

So ist es! :top:

Wenn das Teil eine ABE hat, musst du diese ABE mitführen. Wenn du die ABE aber nicht mitführen möchtest, musst du das Teil in den "Kfz.-Schein" eintragen lassen. Das kostet natürlich wegen der dazu erforderlichen Besuche beim TÜV und bei der Zulassungsstelle Zeit und Geld.

Bei meinen Motorrädern habe ich sehr viele Änderungen vorgenommen. Die ABEs dafür sowie den "Kfz.-Schein" habe ich immer in einer kleinen, wasserdichten Plastiktüte unter der Sitzbank mit dabei. Kann ich dann bei Bedarf bei Polizeikontrollen oder bei der nächsten Hauptuntersuchung vorzeigen. Wollte bisher aber noch nie jemand sehen. Es macht ja Arbeit, sich so ein ganzes Paket ABEs durchzulesen und mit den Teilen am Fahrzeug zu vergleichen... :wink:

Grüße
Rolf

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 15. Okt 2021, 12:36
von marc
Die ABE mitzuführen reicht nur, wenn die KBA Zulassungsnummer des Herstellers (als Referenz) in Deinen Papieren eingetragen ist. Ist sicherlich etwas anderes bei einem modernen Motorrad. Mich hat diese Unschärfe kalt erwischt. Mich würde mal interessieren bei wie vielen Spitfire die eingetragen ist. Hat nichts mit der Schlüssel Nummer zu tun. Beim Spitfire konnte ich die Goodridge per Einzelabnahme eintragen lassen, weil die Angaben in der ABE zu Leistung, Hubraum Gewicht und Baujahr zu den Zahlen in meinem Schein passten und der Prüfer über die Kunifer hinweggesehen hat, weil es bis letztes Jahr noch eine Grauzone war.

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 15. Okt 2021, 22:15
von SvenK
jr1500

Meine letzten Eintragungen waren Anfang 2019 meine ich.
Hab gar nicht geguckt was der Prüfer zu den Bastuck Federn geschrieben hat. Das war aber jetzt im Zuge des normalen TÜV im September.

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 16. Okt 2021, 08:07
von Ansgar
Moin,
hatte kürzlich einen Spiti bei mir, Tüv Abnahme,Eintragung Bf Goodrich Stahlflex mit Teile Gutachten und Schalldämpferanlage Cargraphic Fächer,
Mitteltopf und Endschalldämpfer mit Teile Gutachten. Plus Geräuschmessung bei 2500 1/min.
Mit dem Bericht der Eintragungen und der Tüv Bescheinigung ab zum Straßenverkehrsamt alles in die Fahrzeugpapiere umschreiben lassen,
dort gab es auch die Tüv Plakette.

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 16. Okt 2021, 10:08
von jr1500
SvenK hat geschrieben: 15. Okt 2021, 22:15 jr1500

Meine letzten Eintragungen waren Anfang 2019 meine ich.
Hab gar nicht geguckt was der Prüfer zu den Bastuck Federn geschrieben hat. Das war aber jetzt im Zuge des normalen TÜV im September.
Ich hatte das ja bis dahin auch nur so gekannt das man die Papiere so bald wie möglich ändern lassen soll.

Aber nach der Eintragung von Federn und Felgen Mitte 2020 stand es halt anders im Bericht.

Möglicherweise ist das von Rolf gepostete TÜV-Diagram ja die neueste Regelung, das würde ja auch zu dem Fall von Ansgar passen.
Könnte mir vorstellen das die alte Cargraphic Anlage eine höhere Lautstärke als die Originale hat (hatte sie auf jeden Fall bei meinem ersten Spitfire).

Gruß,
Jörg

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 16. Okt 2021, 10:40
von Rolf
Das ist alles sehr verwirrend und widersprüchlich. Mein Diagramm weiter oben stammt vom TÜV Rheinland. Jetzt habe ich aber auf der Website des TÜH Hessen folgende Aussage gefunden:

Siehe Screenshot.



Grüße
Rolf

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 16. Okt 2021, 10:50
von jr1500
Danke, Rolf.

Dann scheint das also jetzt die aktuelle Regelung zu sein.

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 16. Okt 2021, 10:57
von marc
Hier finde ich es ganz gut erklärt.
https://www.bussgeldrechner.org/tuning/ ... egutachten
Leider bringt das alles, speziell bei der ABE, nur etwas, wenn in Deinen Papieren HSN und TSN komplett ausgefüllt sind und da keine Nullen oder Xe sind. 2.1, 2.2, 3 und 4, oder bei den restlichen Werten nicht geschludert wurde.

Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Verfasst: 16. Okt 2021, 11:48
von Rolf
marc hat geschrieben: 16. Okt 2021, 10:57
Hier finde ich es ganz gut erklärt.

https://www.bussgeldrechner.org/tuning/ ... chten.html

Hier steht aber wieder etwas, das der Meinung von jr1500 entgegen steht:

"Nimmt der Prüfer von Dekra oder TÜV das Teilegutachten und den jeweiligen Einbau ab, so wird dies durch eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren vermerkt."

Und wie weiter oben beim TÜV Rheinland beschrieben: Da gibt wohl beide Möglichkeiten. Das hängt wahrscheinlich von der Art des Umbaus ab.

Das Dumme ist - man weiß nicht, wie aktuell die jeweiligen Websites sind.


Grüße
Rolf