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Re: Motor läuft unkontrolliert bei ausgeschalteter Zündung nach
Verfasst: 1. Sep 2025, 16:15
von Markus Simon
ja , siehe oben ...schlechter Sprit und er läuft auch mit Weber nach
Re: Motor läuft unkontrolliert bei ausgeschalteter Zündung nach
Verfasst: 2. Sep 2025, 14:47
von Michelmoor
Servus zusammen,
danke für die vielen Tipps und Ferndiagnosen!
Ich konnte die Ursache ziemlich eingrenzen: es liegt scheinbar an einer viel zu fetten Vergasereinstellung in Verbindung mit dem 95er Benzin.
Der HC-Wert lag bei gut 1200 ppm, der Grenzwert bei Fahrzeugen älter Bj. 80 beträgt 600 ppm und selbst das wäre aus meiner Sicht noch zu hoch.
Ich prüfe jetzt mal die Bedüsung, da hier der Vorbesitzer nach seinem Bekunden Veränderungen vorgenommen hat.
Das war unter anderem heute bei der Typisierung bemängelt worden, zudem wurden auch die K&M Luftfilter bemängelt, da ich hierfür keine ABE vorlegen konnte. Falls jemand hierfür eine ABE vorliegen hat wäre ich dankbar darüber.
Das ärgerlichste war allerdings, das die im deutschen Fahrzeugbrief eingetragenen Werte der Lärmemmission U.1: 76E und U.3: 82E von den Prüfern bemängelt wurden, da „E“ keine in Österreich anerkannte Maßeinheit ist und ich nun ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen muss, in dem diese Werte in db angegeben sind

.
Falls sich hierzu jemand auskennt, wäre ich für Tipps sehr dankbar.
Viele Grüße, Michel
Re: Motor läuft unkontrolliert bei ausgeschalteter Zündung nach
Verfasst: 2. Sep 2025, 15:41
von Det1500
K&N ist bei mir noch nie bemängelt worden und es gibt auch meines Wissens nach keine ABE dafür. Das kann in Östereich mit dem TÜV natürlich anders sein.
Re: Motor läuft unkontrolliert bei ausgeschalteter Zündung nach
Verfasst: 2. Sep 2025, 15:45
von Pumpel
Hallo Michel,
Die Angabe im Brief ist meines Wissens in db. Das 'E' verstehe ich als Markierung für das Ende des Eintrags.
Da würde ich beim Prüfer nochmal nachhaken.
Grüße
Re: Motor läuft unkontrolliert bei ausgeschalteter Zündung nach
Verfasst: 2. Sep 2025, 15:53
von MKIII
Das "E" im Zusammenhang mit U.1 deutet auf eine EU-Richtlinie, die als Grundlage für die Grenzwerte bei Geräuschmessungen dient.
Nach dieser EU-Richtlinie wurden die Grenzwerte für das Standgeräusch ermittelt, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen werden.