Da hat doch heute das Verwaltungsgericht in Hannover, die in der Stadt eingerichtete Umweltzone, für rechtmäßig erklärt.
Die Maßnahme sei geeignet die Feinstaubwerte positiv zu beeinflußen. Da die Einschränkungen nur einen kleinen Teil der Bevölkerung betreffen, seien diese hinnehmbar.
Hoffentlich nutzen die Kläger die Möglichkeit und gehen vor dem Oberverwaltungsgericht in die Berufung.
Wer mehr wissen möchte, hier das Aktenzeichen: 4 A 5211/08
Gruß Thomas