Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

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DVD3500
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Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von DVD3500 »

Kleiner Punkt: H-Kennzeichen interessiert mich nicht.
Wann muss man was eintragen lassen? Wenn es keine ABE hat?
Muss man eine ABE bei einer Einzelabnahme haben?
Danke schon mal. :-)
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marc
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von marc »

Wenn Du nur ein Teilegutachten hast, brauchst Du eine Einzelabnahme. Wenn Die eine ABE hast, reicht es die mitzuführen. Wenn, aber wie bei mir, im Brief keine ABE für das Fahrzeug eingetragen ist, z. B. wurden die CKD Triumph in D mit Einzelabnahme zugelassen, brauchst Du trotz ABE eine Einzelabnahme. Und wenn, wie bei mir, die Fahrzeugdaten in der ABE von den Eintragungen im Brief abweichen, hast Du Stress.
Viele Grüße
Marc

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DVD3500
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von DVD3500 »

OK.... Was ist ein Teilgutachten? Ein Gutachten fürs das "Teil" oder nur eine "partielle" Gutachten? (bitte vergesst nicht ich bin kein Deutscher...)

Was ist ein CDK?
Und wann wird was eingetragen?
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14Vorbesitzer
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von 14Vorbesitzer »

Teilegutachten = Technisches Gutachten für das eine Teil
CKD = completly knocked down.... Ein Auto in Teilen dass nach dem Import im Land zusammengebaut wurde um Importsteuern zu umgehen :happywink:

LG
Volker
"The Triumph Spitfire Mk. 4. A car that echoes your go-ahead personality ; that is not only fun to drive, great to be seen in, and so good to look at, but immensely practical and reliable." BL Publ. No. T. 1039/1.74
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kamphausen
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von kamphausen »

Für welches Auto?
Welches Teil ?

Bei unseren Oldtimern muß man in Deutschland eigentlich ALLES eintragen lassen....

Peter
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Rolf
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von Rolf »

kamphausen hat geschrieben: 14. Okt 2021, 09:46 Für welches Auto?
Welches Teil ?

Bei unseren Oldtimern muß man in Deutschland eigentlich ALLES eintragen lassen....

Peter

Um welches Teil es sich handelt, ist doch völlig egal. Hier geht es doch um allgemeine Bestimmungen:

1. Keine Unterlagen vorhanden:
Einzelabnahme und Eintrag in die Papiere.

2. Teilegutachten vorhanden:
Das Teil ist geprüft, aber der vorschriftsmäßige Anbau des Teils an das Fahrzeug muss abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.

3. ABE vorhanden:
Die ABE muss mitgeführt werden, damit die KBA-Nummer, die auf dem Teil steht, mit der ABE verglichen werden kann. Alternativ Eintrag in die Papiere; dann muss die ABE nicht mitgeführt werden.

4. E-Nummer vorhanden:
Das Teil wird nicht in die Papiere eingetragen und es müssen auch keine Unterlagen zu dem Teil mitgeführt werden.


Grüße
Rolf
Zuletzt geändert von Rolf am 14. Okt 2021, 17:54, insgesamt 1-mal geändert.
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DVD3500
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von DVD3500 »

Danke Rolf!
Genau sowas habe ich gesucht.

Danke auch an die anderen für Eure Geduld!
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jr1500
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von jr1500 »

Wobei die Aussage zu 2. wohl nicht mehr ganz korrekt ist.

Habe auf jeden Fall letztes Jahr am 450 SLC Federn und Felgen jeweils mit Teilegutachten eintragen lassen.

Auf dem Prüfbericht steht das eine Eintragung in die Papiere nicht zwingend notwendig ist, der Prüfbericht dann aber mitzuführen ist.

Kann mich auch erinnern das da früher immer stand "so bald wie möglich eintragen lassen (o.ä.).
DVD3500
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von DVD3500 »

Mir schweben so Sachen vor wie das "Trunnionless" Kit von Canley oder das, was der Chris anbietet, damit man nicht das Lenkrad zu den extremen dreht.... oder vielleicht sogar LED Einsätze für H4 Scheinwerfer?! :shock: :-vh

Geld ist unwichtig... wenn man es hat... (was ich nicht tue.. :-D) :LLLLOL:
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SvenK
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von SvenK »

jr1500 hat geschrieben: 14. Okt 2021, 11:36 Wobei die Aussage zu 2. wohl nicht mehr ganz korrekt ....
Doch, diese Aussage stimmt und die Abnahme durch TÜV oder andere Institution ist schon immer erforderlich gewesen. Das Gutachten sagt nur etwas über das Bauteil aus. Der Anbau wird dann am jeweiligen Fahrzeug überprüft. Manchmal kann man dann nur auf einen kulanten Prüfer hoffen, wenn es z.B. um die Reifenabdeckung geht. Daher stehen da zu jeder Reifenkombination diverse Informationen und der Hinweis auf ausreichende Abdeckung ist durch ... zu sorgen.

@DVD3500
Die Canley Teile wirst Du nicht eingetragen bekommen, da sie kein Gutachten haben. Das wurde hier schon geschrieben :LEHRER: :bla:
Grüße aus Ostholstein

Sven
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jr1500
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von jr1500 »

Hast Du gelesen was ich geschrieben habe?

Möglicherweise habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt.

Ich habe die Teile bei einer Prüforganisation abnehmen lassen.
Auf dem Prüfbericht steht aber das ich die Änderungen nicht in die Papiere eintragen lassen muss sondern nur den Prüfbericht mitzuführen habe.
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kamphausen
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von kamphausen »

Rolf hat geschrieben: 14. Okt 2021, 10:08
kamphausen hat geschrieben: 14. Okt 2021, 09:46 Für welches Auto?
Welches Teil ?

Bei unseren Oldtimern muß man in Deutschland eigentlich ALLES eintragen lassen....

Peter

Um welches Teil es sich handelt, ist doch völlig egal.
Dann laß Dir mal Deine Sitzbezüge eintragen.....oder die Radioantenne...oder den Schaltknauf...
Werden genau so ohne Gutachten geliefert wie der Trunnionless-Kit aus England....

Hatte schon nen Grund, warum ich nach dem Teil gefragt habe...
DVD3500 hat geschrieben: 13. Okt 2021, 17:47 (bitte vergesst nicht ich bin kein Deutscher...)
Und wann wird was eingetragen?

Woher soll er Wissen, das er in Deutschland Federn eintragen muß, Dämpfer aber nicht ...?!? Ist ja teils nicht mal für nen deutschen Technikfreak nachvollziehbar, was der Amtsschimmel sich da so alles ausgedacht hat......


Peter
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Lector
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von Lector »

jr1500 hat geschrieben: 14. Okt 2021, 17:19 Ich habe die Teile bei einer Prüforganisation abnehmen lassen.
Auf dem Prüfbericht steht aber das ich die Änderungen nicht in die Papiere eintragen lassen muss sondern nur den Prüfbericht mitzuführen habe.
Jep, das war früher anders.
Ich müsste auch nur mitführen, war mir aber zu lästig und hab es irgendwann dann doch eintragen lassen ;-)
Gruß
Helge

Im Atlantik soll es Fische geben, die ständig unter Wasser leben.
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SvenK
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von SvenK »

Hallo jr1500,
hier gibt es ja noch den Thread "Woran merkst Du das Du alt bist". Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen/schreiben und da ist es in den Jahren immer so gewesen das die Abnahme in die Papiere eingetragen werden musste. Mag sein, das es früher :wink: mal anders war. Das nutzt dem Fragesteller aber nichts.

@DVD3500
Schreib Dir alles auf, was Du an Deinem Fahrzeug ändern möchtest. Wo es Gutachten oder ABE für gibt, diese besorgen. Wo nicht sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen und entsprechende Informationen verlangen. Wenn Du alles zusammen hast, damit zu der Prüforganisation und zu dem Prüfer gehen, der das alles abnehmen soll und das vorab besprechen. Dann erst die Teile besorgen, die Du auch von dem Prüfer eingetragen bekommst. Spart Geld 💰 und Nerven. Die Abnahme sollte dann auch zeitnah durchgeführt werden, bevor er sich das anders überlegt oder vielleicht den Arbeitgeber bzw. Standort gewechselt hat.
Grüße aus Ostholstein

Sven
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Rolf
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Re: Eintragungen, ABE und (Einzel)Abnahme…

Beitrag von Rolf »

DVD3500 hat geschrieben: 14. Okt 2021, 12:06 Mir schweben so Sachen vor wie das "Trunnionless" Kit von Canley
Ich habe diese Teile vor 3 Jahren in meinen Spitfire eingebaut, aber natürlich nicht eintragen lassen, und war inzwischen 2x damit beim TÜV. Nach den Dingern hat in beiden Fällen nie jemand gefragt. Und es gibt ja viele hier in diesem Forum, die aus Sicherheitsgründen damit herumfahren.

So - jetzt aber wieder zurück zum Thema. Ich bleibe dabei, daß es so ist, wie ich es weiter oben in meinen Punkten 1.) - 4.) geschrieben habe. Und ich gebe "SvenK" auch völlig recht, was die Vorgehensweise bei Umbauten betrifft. Wenn man das anders macht, hat man schnell sinnlos viel Geld in den Sand gesetzt.

Ich kenne ein paar jugendliche VW-Golf-Möchtegern-Tuner, die Tausende an Euros in wilde Umbauten gesteckt haben und dann vom TÜV kopfschüttelnd wieder nach Hause geschickt wurden. Jetzt schimpfen sie bei jeder Gelegenheit über den "blöden TÜV". Fragt sich, wer in diesem Fall blöd ist...

Aber eine andere Frage: Was willst du denn großartig an deinem Triumph Spitfire umbauen? Ein bißchen Fahrwerkstuning (Stoßdämpfer, Federn vorne), geringfügig breitere Räder 5" und 175er Reifen, ein anderes Lenkrad (Holz aber bitte nur, wenn gleiches Holz wie Armaturenbrett, sonst Stilbruch), Stahlflex-Bremsleitungen und eine andere, dezent klingende Auspuffanlage sind - falls Teilegutachten oder ABE dafür vorhanden sind - problemlos machbar.

Bei der Verschönerung des Interieurs (Sitze, Armaturenbrett, handgeschnitzter Wurzelholzbremsgriff Typ "Mallerudi") hast du natürlich freie Hand und brauchst nichts eintragen lassen. Genausowenig wie bei einem Umbau auf Elektrolüfter oder auf einen Edelstahl-Öleinfülldeckel Modell "Fah-Ler".

Und wie gesagt: "Canley trunnionless vertical links" sind für mich ein absolutes MUSS, auch ohne amtliche Genehmigung. Da ist mir mein Leben mehr wert als ein TÜV-Stempel...

Aber Dinge wie LED-Scheinwerfer, ein Windschott, um den Auspuffkrümmer gewickelte Lappen oder ein modernes Radio fallen für mich eindeutig in die Rubrik "geht ja gar nicht" bzw. "sorry, total verbastelt".


Grüße
Rolf
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