Hi,
irgendwie ist es auch in Hannover schwierig:
Auf den Webseiten der Stadt Hannover steht (
http://www.hannover.de/de/umwelt_bauen/ ... index.html), das Wagen mit nachgerüsteten G-KAT (Schlüsselnummer 77) aktuell von einer Regelung allgemein ausgenommen sind (und somit fahren dürfen).
Zitat:
[...]Die generelle Ausnahme gilt bis zum Inkrafttreten der geänderten Kennzeichnungsverordnung[...]
Fraglich ist, ob das impliziert, das nach Inkrafttreten der 77 und der 01 tatsächlich eine grüne Plakette zugeteilt werden wird. Ich für meinen Teil habe mal die Probe aufs Exempel gemacht und bin mit einem '81 W123 mit GAT-KAT (77) zu einer kleinen Werkstatt gefahren und siehe da: es gab die Plakette... Ebenfalls für einen Golf 2 mit Kat (01).
Des weiteren steht zu lesen:
[...]
Die folgenden generellen Ausnahmen gelten bis zum 31.12.2009:
[...]
- Historische Kraftfahrzeuge mit dem Zusatzkennzeichen „H“,
[...]
Dies bedeutet, das aktuell Fahrzeuge mit H-Kennzeichen nur bis Ende '09 werden fahren dürfen - unabhängig von bekannten Beschlüssen des Bundes - denn leider ist die Regelung dieser Angelegenheit ja Städtesache.
Zur Frage der Nachrüstung ist es leider sehr klar:
[...]
BewohnerInnen und Gewerbetreibende innerhalb der Umweltzone
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung setzt in der Regel voraus, dass
eine Nachrüstung des betroffenen Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter oder einem geregelten Katalysator nicht möglich ist und
die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlich unzumutbar ist
[...]
Ich deute das so: wenn ich ein KFZ fahre, für das es keinen Nachrüst-KAT gibt, oder ich mir diesen nicht leisten kann oder wenn ich mir ein neues Fahrzeug nicht listen kann, dann habe ich entweder Pech gehabt oder kann einen Antrag stellen und auf eine Härtefallregelung hoffen.
@Andi:
http://www.hannover.de/data/download/lh ... tzonen.pdf
Du hast zwar recht, das Du ausserhalb der Zone liegst - musst Dich aber nicht so ärgern: sind nen paar Meter mehr
Also: immer braf die kommunalen Webseiten lesen und hoffen.
Viele Grüße,
Fabian