Andi hat geschrieben: ↑19. Nov 2018, 11:35 Das ist eine Vollabnahme und die geht nur beim Haupttüv.Ebendso eine H-Abnahme.Auch nur beim Haupttüv.Zumindest hier in Hannover ist es so.
Einmal weil es ein spezieller Prüfer dafür ist und dann auch weil nicht jede Station eine Waage hat.Gewicht gehört zu beiden Abnahmen.Sonst ist eigendlich nicht viel anders,Papiere werden deutlicher geprüft und alle Nummern.Und beim H natürlich die Orginallität.
Den Begriff "Haupttüv" gibt es doch gar nicht. Hat es auch noch nie gegeben. Und die "Vollabnahme" gibt es schon seit 11 Jahren nicht mehr. Aktuell gilt nach meinen Unterlagen (Achtung - Klugscheißermodus!) Folgendes:
Wer sein Auto länger als 18 Monate stilllegt, benötigt seit dem 01.04.2007 für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr.
Gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist ein Vollgutachten zu erstellen, wenn das abgemeldete Kraftfahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU- oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.
Weiterhin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU) und eine Abgasuntersuchung (AU), welche seit dem 01.01.2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung ist.
Grüße
Rolf