H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
- Brüchi
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H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Hi zusammen
Hier eine ganz frische Meldung vom Mario ( Initiative Kulturgut Mobilität)
Sehr geehrte/-r Herr Jürgen Brüchert,
soeben meldet der VDA (Verband der Automobilindustrie):
Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.
In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben. So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:
§ 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:
Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.
Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:
Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.
Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u. a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach § 29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen.
Herzliche Grüße
Ihr / Euer Mario De Rosa
Erster Vorsitzender
Hier eine ganz frische Meldung vom Mario ( Initiative Kulturgut Mobilität)
Sehr geehrte/-r Herr Jürgen Brüchert,
soeben meldet der VDA (Verband der Automobilindustrie):
Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet.
In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben. So heißt es auf Seite 3 der Verordnung:
§ 9 Absatz 3 [der bisherigen Verordnung, Anmerkung des Verfassers] wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Zu den möglichen Veränderungen bei den Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer wird ausgeführt:
Infolge der Klarstellung in der FZV, dass Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können, ist von einer großen Inanspruchnahme dieser Kombination auszugehen. Dies hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge.
Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt wird.
In den Kommentierungen zu den Änderungen der FZV wird auf das Thema wie folgt eingegangen:
Zu Artikel 1 Nummer 5 (§ 9 Abs. 3 FZV)
Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.
Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u. a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach § 29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen.
Herzliche Grüße
Ihr / Euer Mario De Rosa
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....little car, big fun...
- Joerg
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Gibt das dann ein extralanges Kennzeichen? Oder nur einzelne Ziffern und Buchstaben, damit auch alles drauf passt?
...because they don't build cars like they used to...
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
ach, das ist ja interessant...
- HuberMax
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
ich stelle mir gerade vor, wenn jemand in weiter Zukunft mal ein E-Auto als Oldtimer mit Saisonkennzeichen anmelden möchte, wie lange muss das Kennzeichen dann sein
Triumph Spitfire 1500, Bj. 77 (fahrbereit)
Triumph Spitfire MK2 , Bj. 66 (in Restauration)
Triumph Spitfire MK2 , Bj. 66 (in Restauration)
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Und dann noch einer mit einer 3-stelligen Orts-Angabe. Bei uns fiele mir da spontan "DÜW" ein. Es gibt schon E-Autos, die H-tauglich sind. Gibts nämlich schon seit 100 Jahren. Am Wochenende war eins im TV. Ich meine von 1921. Reichweite 160 Kilometer (da gibts heute schlechtere) - Höchstgeschwindigkeit 35 Km/h (hier nicht).
- Andi
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Oma Duck hatte schon immer eins.Stand auch damals gar nicht fest ob sich Verbrenner durchsetzen.
Es gab damals mehr E-Autos als Verbrenner.
Es gab damals mehr E-Autos als Verbrenner.
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
- David89
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Ich habe mich heute gleich mal bei meiner zuständigen Zulassungsstelle informiert da ich meinen Spiti Anfang April zulassen möchte und diese Möglichkeit sehr verlockend klingt.
Die Damen in der Zulassungsstelle, welche im übrigen nicht ganz nett waren haben darüber nur geschmunzelt und alles verneint. Laut ihrer Aussage geht das vom System her gar nicht.
Darauf hin habe ich mich nochmal im Internet belesen und diese Drucksache 770/16 auf der Seite des Bundesrates tatsächlich gefunden.
Hier der Link:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... 70-16.html
Diese Passage findet man im Reiter "Grunddrucksache" (PDF) auf Seite 11.
Ich frage mich jetzt nur ob dies zum jetzigen Zeitpunkt auch schon als beschlossen gilt oder in Bearbeitung?
Denn meines Erachtens hört sich der Reiter "Beschlussdrucksache" (2 Zeilen tiefer) eher nach etwas beschlossenem an oder liege ich da falsch???
Vielleicht könnt ihr ja mehr dazu sagen...
Die Damen in der Zulassungsstelle, welche im übrigen nicht ganz nett waren haben darüber nur geschmunzelt und alles verneint. Laut ihrer Aussage geht das vom System her gar nicht.
Darauf hin habe ich mich nochmal im Internet belesen und diese Drucksache 770/16 auf der Seite des Bundesrates tatsächlich gefunden.
Hier der Link:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/bera ... 70-16.html
Diese Passage findet man im Reiter "Grunddrucksache" (PDF) auf Seite 11.
Ich frage mich jetzt nur ob dies zum jetzigen Zeitpunkt auch schon als beschlossen gilt oder in Bearbeitung?
Denn meines Erachtens hört sich der Reiter "Beschlussdrucksache" (2 Zeilen tiefer) eher nach etwas beschlossenem an oder liege ich da falsch???
Vielleicht könnt ihr ja mehr dazu sagen...
- Diavolo99
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Das ist definitiv beschlossen und kommt auch. Aber ist natürlich schon klar, dass das bei den Behörden nicht auf Knopfdruck funktioniert. Das dauert schon noch, da hängt auch ne Änderung der EDV-Programme dran usw. Bis April wird das aber aller Voraussicht nach laufen - nur Geduld
Wenn ein Mann einer Frau die Autotür aufhält, ist entweder das Auto oder die Frau neu! - http://www.spitfire-gt6.de
!Bitte nicht von der Anzahl der Beiträge täuschen lassen - hier ist ein Anfänger am Werk!
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- David89
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Dann bin ich ja mal gespannt.
- Brüchi
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Vorsicht, Beamte ! Deine Aussage stimmt dennoch, Du hast ja die Jahreszahl nicht genannt....Bis April wird das aber aller Voraussicht nach laufen - nur Geduld
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- Andi
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Dann schau ich mal wie ich die Rückleuchten kürzen kann.
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
- Jamido
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Mal sehen was die nette "Zicke" von der Zulassungsstelle der Region Hannover sagt, wenn ich damit komme!
Ich muss H-X 1234 H fahren. Ein kürzeres Kennzeichen geht leider nicht. Ist jetzt schon gerammelt voll das "Blech".
Ob ich ein kürzeres bekommen wenn ich jetzt noch das 03/10 für die Monate dahinterklatschen will?
Ich muss H-X 1234 H fahren. Ein kürzeres Kennzeichen geht leider nicht. Ist jetzt schon gerammelt voll das "Blech".
Ob ich ein kürzeres bekommen wenn ich jetzt noch das 03/10 für die Monate dahinterklatschen will?
GT6+ Juni 1970
- Andi
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Was willst du,ich muß 2 Buchstaben und 4 Zahlen fahren.
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- Jamido
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Hallo Namensvetter, Du bist doch auch Region Hannover, oder? Da geht seit 3-4 Jahren (meine ich) auch 1 Buchstabe und 4 Ziffern.
Gruss Andy
Gruss Andy
GT6+ Juni 1970
- Andi
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Re: H- Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen möglich
Stelle/Isernhagen
Nö,geht nicht.Alle meine Fahrzeuge müssen diese 2 und 4 Kombi haben.
Bin ja vor einigen Jahren von der Stadt an den Rand gezogen.Jedesmal wenn eins meiner Fahrzeuge nen Ticket bekommt gibt's gleich das Schreiben dazu das ich dieses Fahrzeug ummelden muß.
Inzwischen sind alle durch und alle mußten diese Kombi bekommen.
Naja,wenigstends konnte ich mit Wunschkennzeichen alle fortlaufend nummerieren und kann mir jetzt endlich die Kennzeichen merken.
Nö,geht nicht.Alle meine Fahrzeuge müssen diese 2 und 4 Kombi haben.
Bin ja vor einigen Jahren von der Stadt an den Rand gezogen.Jedesmal wenn eins meiner Fahrzeuge nen Ticket bekommt gibt's gleich das Schreiben dazu das ich dieses Fahrzeug ummelden muß.
Inzwischen sind alle durch und alle mußten diese Kombi bekommen.
Naja,wenigstends konnte ich mit Wunschkennzeichen alle fortlaufend nummerieren und kann mir jetzt endlich die Kennzeichen merken.
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