Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" bewirkt, dass auch bei Kurzzeitkennzeichen AU und TÜV fällig ist.
Was das bedeutet ist bestimmt jedem klar.
Man kann eine Petition zu diesem Thema online unterschreiben.
https://www.openpetition.de/petition/on ... uev-und-au
Was das bedeutet ist bestimmt jedem klar.
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- Rorei
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Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Wie soll das den funktionieren wenn ich nur mit den Schildern zum Autokauf gehe/fahre?
Gruß Roland
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Spiti-MK4-1300 ( Bj.73 ) und Vitesse MK1-Convertible ( Bj.67 ) www.rolands-triumph.de
- Andi
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Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Mußt du halt ein Auto kaufen das Tüv und AU-Bescheinigung hat.
Bedankt euch bei all den Dumpfbacken die die gelbe Nr mißbraucht haben.
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Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
- jr1500
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Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Zum TÜV darf man ja immerhin noch fahren, steht in dem Entwurf.
Da kann man halt jetzt keine Grotten mehr auf Achse überführen.
Ich sehe das ziemlich relaxed, liegt aber auch möglicherweise daran das ich einen Anhänger habe ...
Da kann man halt jetzt keine Grotten mehr auf Achse überführen.
Ich sehe das ziemlich relaxed, liegt aber auch möglicherweise daran das ich einen Anhänger habe ...
- Brüchi
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Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Schwachsinnige Idee.
Somit kann man keine Autos mehr aus GB holen.
Ausser man hat einen passenden Anhänger.
Aber dann braucht man ja auch keine Kurzzeitkennzeichen.
Somit kann man keine Autos mehr aus GB holen.
Ausser man hat einen passenden Anhänger.
Aber dann braucht man ja auch keine Kurzzeitkennzeichen.
....little car, big fun...
Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Also
Petition zu diesem Thema online unterschreiben
Grüße Daniel
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- isebjoern
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Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
[quote="Brüchi"]Schwachsinnige Idee.
Somit kann man keine Autos mehr aus GB holen.
Durfte man das überhaupt, ich dachte dieses Kennzeichen war ungültig im Ausland.
Somit kann man keine Autos mehr aus GB holen.
Durfte man das überhaupt, ich dachte dieses Kennzeichen war ungültig im Ausland.
Gruß Jörn GT6 MK3 1972
- Races
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Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Muß mal blöd fragen ... erstes Posting hier ist vom 22. Oktober aber seit 19. September ist es beschlossen & nicht mehr nur geplant :
http://www.motor-talk.de/news/neue-aufl ... 68657.html
Denkt Ihr die nehmen das zurück nur weil es eine Petition gibt ?
http://www.motor-talk.de/news/neue-aufl ... 68657.html
Denkt Ihr die nehmen das zurück nur weil es eine Petition gibt ?
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." ( Walter Röhrl ) http://www.myspitfire.de
- Andi
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Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
- Brüchi
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Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Echter Schwachsinn.
Wie soll man Angaben zu einem Auto machen, wenn man gar nicht weiss welches Auto man z.B. auf einem Treffen /Markt in Gb kaufen möchte? Muss das Auto aus GB dann MOT haben ?
@ isebjörn: Natürlich war das legal. Mit diesen Kennzeichen ist das frisch gekaufte Auto angemeldet /zugelassen und versichert. Die Versicherung in GB läuft nicht wie bei uns auf das KFZ, sondern auf den Besitzer.
Als ich vor ein paar Jahren meine Vitesse aus GB geholt hatte , habe ich Kurzzeitkennzeichen von OCC bestellt. Ich wußte nur den Hersteller und das Modell.Kommentar von denen: sollten Sie dann doch ein anderes KFZ kaufen, einfach die Angaben VOR Fahrtantritt korrigieren.
Der Vorbesitzer der Vitesse machte sich aber die Mühe, seine Versicherung für ein paar Tage auf meinen Namen laufen zu lassen, was normalerweise wohl unmöglich ist. Somit bekam ich ein Schriftstück der engl. Versicherung, dass das KFZ mit den engl. Kennzeichen für 3 Tage auf meinen Namen versichert ist. Somit hätte ich auch ohne deutsche Kurzkennzeichen legal herumfahren dürfen.
Und nun? Wie will man ein Auto auf eigener Achse nach D. überführen, wenn man vor der Reise gar nicht weiss was man da drüben kauft?
Muss ich jetzt also Kurzkennzeichen einer Versicherung aus Österreich oder Belgien anfordern????
Wie soll man Angaben zu einem Auto machen, wenn man gar nicht weiss welches Auto man z.B. auf einem Treffen /Markt in Gb kaufen möchte? Muss das Auto aus GB dann MOT haben ?
@ isebjörn: Natürlich war das legal. Mit diesen Kennzeichen ist das frisch gekaufte Auto angemeldet /zugelassen und versichert. Die Versicherung in GB läuft nicht wie bei uns auf das KFZ, sondern auf den Besitzer.
Als ich vor ein paar Jahren meine Vitesse aus GB geholt hatte , habe ich Kurzzeitkennzeichen von OCC bestellt. Ich wußte nur den Hersteller und das Modell.Kommentar von denen: sollten Sie dann doch ein anderes KFZ kaufen, einfach die Angaben VOR Fahrtantritt korrigieren.
Der Vorbesitzer der Vitesse machte sich aber die Mühe, seine Versicherung für ein paar Tage auf meinen Namen laufen zu lassen, was normalerweise wohl unmöglich ist. Somit bekam ich ein Schriftstück der engl. Versicherung, dass das KFZ mit den engl. Kennzeichen für 3 Tage auf meinen Namen versichert ist. Somit hätte ich auch ohne deutsche Kurzkennzeichen legal herumfahren dürfen.
Und nun? Wie will man ein Auto auf eigener Achse nach D. überführen, wenn man vor der Reise gar nicht weiss was man da drüben kauft?
Muss ich jetzt also Kurzkennzeichen einer Versicherung aus Österreich oder Belgien anfordern????
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- Andi
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Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
Vieleicht die roten zum ins Ausland zu überführen.
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
-
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Re: Kurzzeitkennzeichen zukünftig nur noch mit TÜV und AU
durfte man eh nicht....die überführung aus dem ausland mit kurzzeitkennzeichen war schon immer illegal.(verbotene Fernzulassung), zwischen einigen anreinerstaaten gabs allerdings ein abkommen mit D wegen akzeptanz. UK gehörte dazu NICHT!!Brüchi hat geschrieben:Schwachsinnige Idee.
Somit kann man keine Autos mehr aus GB holen.
Ausser man hat einen passenden Anhänger.
Aber dann braucht man ja auch keine Kurzzeitkennzeichen.
daher musste in UK ein fahrzeug mittels Grenzversicherung geholt werden. die bekam man beim ADAC gegen vorlage einer engl. briefkopie....dies hat sich nun aber auch geändert:
ADAC südbaden gibt z.b. gar keine grenzversicherung mehr aus. andere ADAC geschäftsstellen geben diese versicherung nur noch aus wenn man nachweiss von MOT und Tax hat....was ja viele UK fahrzeuge beim verkauf nicht mehr haben.
ergo....hänger!!!