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Anhänger ... was darf man mit FS "B" fahren?

Verfasst: 25. Sep 2017, 18:01
von mpanzi
Mein Sohn trägt sich mit dem Gedanken mit dem Wohnwagen durch Europa zu fahren. Auto wiegt 1500 kg - Wohnwagen 1400 kg. Jetzt stellt sich die Frage ob er das überhaupt darf. Die Polizei konnte mir das nicht direkt beantworten, will sich nochmal melden, aber das dauert schon eine Weile.

Lt. TÜV-Homepage:

Kraftfahrzeuge ... mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, ... auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt

(Die ... habe ich unwichtige Teile, wie 8 Personen usw. weggelassen, damit man es leichter lesen kann)

Das würde bedeuten, dass er mit dem normalen Führerschein "B" Auto + Wohnwagen (insg. 2900 kg) fahren dürfte.

Die Polizei wollte aber auch noch wissen, in welchem Jahr er den Führerschein B gemacht hat. Da scheint es also auch noch Unterschiede zu geben. Er hat ihn 2013 gemacht.

Weiß es zufällig jemand von euch sicher, wie es richtig ist. Wir wollen ja vermeiden, dass er für Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis verknackt wird.

Re: Anhänger ... was darf man mit FS "B" fahren?

Verfasst: 25. Sep 2017, 21:52
von Andi
Ich steig ja auch nicht durch aber mein Sohn hat den lappen seit 10 Jahren und darf fast nix ziehen.Nur Winzighänger.
Darf auch keinen 7,5 Tonner fahren.
Und meinen Wohnwagen durfte er auch nicht ziehen.
Aber seltsamm wenn die Polizei das nicht beantworten kann.
Google kann es sicher.

Re: Anhänger ... was darf man mit FS "B" fahren?

Verfasst: 26. Sep 2017, 11:16
von Puch500DL
Hallo,
kenne mich in Deutschland bei den Führerscheingesetzen nicht aus.
In Österreich ist das anders, bzw war das anders, auch da gibts Unterschiede wann man den Führerschein gemacht hat.
Das wird jetzt alles vereinheitlicht auf EUstandard.
Dadurch ist jetzt in Ö ein Code 096 dazugekommen. Damit kann man schwere Anhänger ziehen.
Ich glaube sowas sollte es in D auch geben. Vielleicht eine Lösung für Dein Problem.
Die Gesetze ändern sich da gerade laufend, habe vor 2 Jahren mit meinen ältersten L17 angefangen (übrigends auch mit dem Spiti), jetzt ist der jüngere Bruder dran, da gibts schon Änderungen in der Durchführung.
Und manche "Kappelständer" kennen nicht mal die StVO.
LG
Fritz

Re: Anhänger ... was darf man mit FS "B" fahren?

Verfasst: 26. Sep 2017, 12:13
von Diavolo99
Hier finde ich es ganz ansschaulich beschrieben und das deckt sich auch mit den Aussagen auf der TÜV-Homepage bzw. anderer Info-Quellen:
http://www.humbaur.com/wissenswertes/fahrerlaubnis.html

Heißt in deinem Fall: ja, ist erlaubt (sofern Anhängelast des Autos die 1.400kg umfasst). Ist doch eigentlich relativ klar geregelt; frage mich schon, wieso die Polizei das nicht beantworten kann...

Re: Anhänger ... was darf man mit FS "B" fahren?

Verfasst: 26. Sep 2017, 14:10
von Volvole
Moment mal, da steht zulässige Gesamtmasse. Wenn Auto plus Anhänger 2900kg wiegen,
kann die Gesamtmasse ja deutlich über den 3500 liegen. Also mein Alltagswagen hat über
500 kg Zuladung, da blieben für den Caravan grade noch 100kg Zuladung, ich glaube nicht,
dass das reicht...

Gruß

Ole

Re: Anhänger ... was darf man mit FS "B" fahren?

Verfasst: 26. Sep 2017, 14:26
von Brüchi
was willst Du denn alles in dein Auto packen wenn es in den Urlaub geht?
500KG ist ne Menge!
Gesamtmasse= aktuelles Gewicht (Auto+Wohnwagen+gesamte Zuladung)

Re: Anhänger ... was darf man mit FS "B" fahren?

Verfasst: 26. Sep 2017, 14:52
von Volvole
Hallo Brüchi,

zulässige Gesamtmasse bezog sich früher immer auf das , was das Fahrzeug incl. Zuladung Max. Wiegen darf. Und davon abhängig darfst du fahren oder nicht...

Also in beide Papiere schauen, die zulässigen Gesamtgewichte addieren und schauen, ob man unter 3,5 Tonnen liegt.


Gruß

Ole

Re: Anhänger ... was darf man mit FS "B" fahren?

Verfasst: 26. Sep 2017, 17:22
von mpanzi
So, die Polizei hat sich informiert und mir eine Rückinfo gegeben.

Vorab: Es zählt jeweils das zulässige Gesamtgewicht - also kein Leergewicht, sondern, was es zulässigerweise wiegen darf - wäre in unserem Fall aber auch kein Problem. Der Wohnwagen hat 1400 kg zGG und der Passat 1900 kg. Sind wir bei 3,3 to.

Es hängt auch davon ab, wann man den Führerschein gemacht hat.

Es gibt B, B96 und BE

Aktuell ist es so, dass ein B eine Gesamtmasse von insg. 3,5 to bewegen darf und der Anhänger nicht schwerer sein darf als das Zugfahrzeug (betrifft wohl alle B-Varianten, während man mit dem richtigen 3er in Grenzen schwerere Anhänger ziehen darf).

Der B96 ist es auch so, aber er dürfte an ein Auto mit 3,5 to noch einen 750 kg Anhänger anhängen und somit 4250 kg bewegen - haben wir nicht explizit nachgefragt, aber darf man wohl auch anders kombinieren. Bei meinem Sohn, der seinen B im Jahr 2013 gemacht hat, ist B96 eingeschlossen.

Der BE darf an ein 3,5 to-Fahrzeug noch einen 3,5 to-Anhänger dranhängen und somit 7 Tonnen bewegen.

Die Frage war wohl für eine normale Polizei-Dienststelle nicht so aus dem Handgelenk zu beantworten. Es gibt wohl 2-tägige Schulungen zum Thema "mit welchem Führerschein darf man was fahren". Ich meine herausgehört zu haben, dass auch der Polizeibeamte, mit dem ich telefonierte, das Ganze etwas unsinnig ansieht und lieber zu 1, 2 und 3 zurückkehren würde.

Re: Anhänger ... was darf man mit FS "B" fahren?

Verfasst: 26. Sep 2017, 20:22
von HuberMax
Zusammenfassung vom ADAC:

für den Führerschein ist alleine die zul. Gesamtmassen wichtig, für das Zugfahrzeug gelten die tatsächlichen Gewichte (Leergewicht Hänger + Zuladung) und Leergewicht Zugfahrzeug > Gesamtgewicht Hänger

Quelle ADAC:
Führungsberechtigung für Anhänger
Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt.

Bis 750 kg dürfen alle fahren.

Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich.

Um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu bestimmen, werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers zusammengezählt; die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist führerscheinrechtlich nicht relevant: Während das tatsächliche Gewicht für die Anhängelast maßgebend ist, kommt es für die erforderliche Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren an.

Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

B 96
Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit, lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hiervon alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie.

für schwerere Anhänger bis 3,5t wird BE benötigt, darüber hinaus C1E